Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurotechnik Dittrich GmbH & Co. KG, Lochackerstraße 7,76456 Kuppenheim für Onlinegeschäfte
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden im Onlineshop der EUROTECHNIK sowie für telefonische Bestellungen bei der EUROTECHNIK. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen der EUROTECHNIK und dem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen, sowie die wechselseitigen Folgen in Form von Rechten und Pflichten. Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich diese nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Möglicherweise existente Einkaufsbedingungen oder anders lautende Bedingungen des jeweiligen Kunden werden in ihrer Wirksamkeit hiermit ausgeschlossen. Anders lautende Geschäftsbedingungen werden nur dann Inhalt der jeweiligen Geschäftsbeziehung, wenn eine schriftliche Zustimmung von EUROTECHNIK vorliegt.
(1) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Der Inhalt unseres Online-Shops ist als Online-Verkaufs-Prospekt zu betrachten und enthält kein verbindliches Angebot an den Kunden. Die Absendung einer Bestellung durch den Kunden beinhaltet ein verbindliches Angebot an EUROTECHNIK zwecks Abschlusses eines Kaufvertrages über die jeweilig in der Bestellung angegebenen Waren. Nach Eingang dieser Bestellung sendet EUROTECHNIK dem Kunden eine E-Mail zwecks Bestätigung der Bestellung bei EUROTECHNIK. Die E-Mail enthält eine Bestell- und Vertragsbestätigung. Mit dieser Bestätigungs-E-Mail kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und EUROTECHNIK zustande.
(2) Bei telefonischer Bestellungen stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot des Kunden an EUROTECHNIK zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Auch im Falle telefonischer Bestellungen kommt ein Kaufvertrag erst mit der Versendung einer Bestätigung durch EUROTECHNIK an den Kunden per E-Mail bzw. auf Wunsch des Kunden per Fax oder Post zustande.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind die von EUROTECHNIK angebotenen und vom Kunden bestellten Waren und/oder Leistungen. Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise ausschließlich auf die jeweils angebotenen Artikel.
(5) Falls EUROTECHNIK ohne eigenes Verschulden und trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollten, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, ist EUROTECHNIK zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn EUROTECHNIK mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstattet EUROTECHNIK unverzüglich zurück.
(6) Soweit in unseren Angeboten eine Lieferzeit angegeben ist, gelten diese Lieferzeiten und die jeweils angegebenen Informationen zur Berechnung der Lieferzeit vorrangig. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage. Diese Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Saldos.
(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(3) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Die neue Sache ist nicht Hauptsache i.S.v. § 947 II BGB.
(4) Der Kunde kann mit unserer schriftlichen Zustimmung die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt ganz bzw. beschränkt auf seinen jeweiligen Miteigentumsanteil an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung mit Abschluss des Kaufvertrags an. Der Kunde ist zum Einzug der Forderungen für unsere Rechnung bis auf Widerruf ermächtigt.
(5) Sonstige Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nicht zulässig. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheit nach seiner Wahl freigeben.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Außerdem sind wir nach Ankündigung und Fristsetzung zur freihändigen Verwertung der Kaufsache unter Abrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis berechtigt. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Die Ausübung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Verbraucherkreditgeschäft. In diesem Fall gelten die Vorschriften der §§ 346 ff. BGB zu den Verbraucherkreditverträgen.
(1) Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss benannt und sind vom Kunden zu tragen, sofern keine versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist.
(3) EUROTECHNIK hat keinen Einfluss auf Einfuhrzölle, die gegebenenfalls anfallen können im Fall von Bestellungen aus der Schweiz oder anderen Ländern, die Einfuhrzölle auf von Eurotechnik versandte Ware erheben. Der Besteller hat sich insoweit über die für ihn anfallenden Zölle vorab selbst zu unterrichten und zu tragen.
(1) Der Kunde kann die Zahlung gemäß den im jeweiligen Angebot vorgesehenen Zahlungsmethoden vornehmen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und hat innerhalb von 7 Kalendertagen bei uns einzugehen, sofern die jeweils vereinbarte Zahlungsweise keine abweichende Regelung vorsieht.
(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes laut Gesetz erst mit der Auslieferung der Kaufsache an den Kunden auf diesen über.
(2) Nur sofern der Kunde als Unternehmer handelt, gilt: Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist EUROTECHNIK berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.
(1) Gegenüber Verbrauchern verjähren Mängelansprüche an der von EUROTECHNIK gelieferten gebrauchten Sachen nach einem Jahr ab Übergabe an den Kunden. Mängelansprüche betreffend von uns gelieferte gebrauchte Sachen verjähren gegenüber Verbrauchern nach einem Jahr ab Übergabe an den Kunden.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von EUROTECHNIK für Sachmängel beim Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für von EUROTECHNIK gelieferte neue Sachen ein Jahr. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. EUROTECHNIK haftet für Sachmängel im Übrigen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Haftung von EUROTECHNIK gemäß § 10 dieser AGB, insbesondere wegen Schadensersatzansprüchen des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe § 10 dieser AGB), für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaig übernommene Garantien, bleibt von den Einschränkungen der vorstehenden Absätze unberührt. Ebenso unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffansprüche nach § 478 BGB für Unternehmer und die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(4) Mängelansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind
(5) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) von EUROTECHNIK besteht bei den von EUROTECHNIK gelieferten Waren nur, wenn diese von EUROTECHNIK ausdrücklich angeboten und mit dem Kunden vereinbart wurde. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.
EUROTECHNIK schuldet vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall keine Beratung und Unterstützung beim bzw. für den Einbau der angebotenen Ware. EUROTECHNIK weist ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Teile fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt, verbaut werden müssen. Nach der Montage ist bei allen Teilen (soweit mit Hinblick auf die Beschaffenheit des Teils möglich) durch qualifiziertes Personal eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen. Betriebsmittel- und Schmiermittelspezifikationen sowie Betriebs-, Wartungs- und Pflegehinweise der Hersteller sind in jedem Fall zu beachten. Für nicht von uns zu vertretende und auch nicht durch einen Mangel der Kaufsache oder eine mangelhafte Montageanleitung verursachte Schäden aufgrund unsachgemäßen Einbaus und/oder Betriebs oder unsachgemäßer Pflege oder Wartung haften wir nicht.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die Einschränkungen des vorstehenden Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EUROTECHNIK, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie sinngemäß auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie unsere Haftung für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung erhalten Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesondert in Textform. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union befinden.
Der Vertragstext wird von EUROTECHNIK nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorganges nicht mehr abgerufen werden. Der Kunde kann diese Geschäftsbedingungen und die Bestelldaten vor dem Abschicken seiner Bestellung ausdrucken und erhält eine Vertragsbestätigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) EUROTECHNIK ist grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und EUROTECHNIK Baden-Baden.
(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.